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Begründung der Vorlage-Nr. 12/2226
1.
Die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben
von behinderten Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule
oder eine integrative Schule besucht haben oder noch besuchen, ist ein
wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Integrationsamtes und ein Hauptanliegen
der „Aktion Integration IV“ (AI IV).
Die in sehr vielen Fällen bestehende
eingeschränkte Ausbildungsfähigkeit der Betroffenen, die weiterhin
bestehende hohe Zahl arbeitsloser Menschen, die immer noch bestehenden
Vorbehalte eines Teils der Arbeitgeber gegenüber dem Personenkreis
und die schlechte Eignung hergebrachter Vermittlungsmethoden für die
Ausbildung behinderter Jugendlicher sind u. a. Gründe dafür, dass
die meisten behinderten Schülerinnen und Schüler nach der Schulzeit
derzeit nur in den WfbM Aufnahme finden. Selbstverständlich ist es
nicht realistisch und daher auch nicht beabsichtigt, für alle einen
Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Nach Einschätzung des
Integrationsamtes wird aber heute einer großer Teil derer, die im ersten
Arbeitsmarkt eine Chance hätten, an die WfbM verwiesen.
Ziel der Bemühungen des Integrationsamtes
ist es daher, zumindest diesem Personenkreis die Hilfen zukommen zu
lassen, die möglich sind, um einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt
zu erlangen.
Im Rahmen der Umsetzung von AI IV sind
verschiedene Maßnahmen eingeleitet und ausprobiert worden - bzw. werden
noch ausprobiert -, die diesem Ziel dienen. Diese Hilfen setzen
jeweils unmittelbar bei betroffenen schwerbehinderten Menschen (sbM)
an und versuchen, die individuellen Vermittlungschancen zu erhöhen
oder auszubauen. Das Integrationsamt beurteilt die Erfolgsausichten
der bislang finanzierten Maßnahmen positiv. Da jedoch jede Maßnahme
mit der Finanzierung von Personal verbunden war, sind die Kosten pro
Fall vergleichbar hoch.
Daher war zu überlegen, wie die zur
Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden können, dass ihre
Wirkung nachhaltig zum tragen kommt und gleichzeitig eine größere
Zahl von Betroffenen davon partizipieren können.
2.
Eine solche Möglichkeit wird darin gesehen,
die Schülerinnen und Schüler viel stärker und intensiver bereits
in der Schule auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Hierzu ist es erforderlich,
den Lehrerinnen und Lehrern ergänzende Hilfen und Materialien an die
Hand zu, um so den Prozess des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt
in der Schule vorzubereiten, zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen.
Erst mit dem Übergang der Jungen und
Mädchen in die Abschlussstufen der Schulen kommt für die Beteiligten
der Anstoß, darüber nachdenken zu müssen, dass die Schulzeit bald
zu Ende geht. Häufig sehen die Eltern in der WfbM die einzige Chance,
für ihre Tochter / ihren Sohn zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Auch bei der Lehrerausbildung findet
der Prozess der beruflichen Vorbereitung in den Curricula nach Auffassung
des Integrationsamtes bislang wenig Beachtung.
3.
Deshalb wurde in einer Arbeitsgemeinschaft
von Lehrerinnen und Lehrern an westfälischen Förderschulen ein Curriculum
zur Fortbildung von Lehrern in Abgangsklassen/-stufen entwickelt. Da
sowohl im Rheinland als auch in Westfalen die Notwendigkeit gesehen
wird, sich im Bereich „Übergang Schule-Beruf“ zu engagieren, entstand
die Idee einer gemeinsam umzusetzenden Lehrerfortbildungsreihe, zumal
AI IV sich als gemeinsames Programm als Finanzierungsplattform anbot.
Im Januar 2006 fiel die Entscheidung
der beiden Landschaftsverbände, das Projekt gemeinsam, in einer Art
Pilotprojekt, anzugehen. Entschieden wurde :
4.
Nach Abklärung der Rahmenbedingungen
wurde das Curriculum weiter ausgearbeitet und Referenten für die insgesamt
acht Module gewonnen.
Das Curriculum stellt sich nunmehr folgendermaßen
dar :
Modul 1: Schule trifft Arbeitswelt
Eleonore Fröhlich, Seminar für
Sonderpädagogik, Heidelberg
Modul 2: Zukunftswerkstatt
Ulrike Pohl, open doors, Berlin
Modul 3: Behinderungsverarbeitung
Prof. Dr. Reinhard Lelgemann, Fakultät für
Sonderpädagogik, Uni Würzburg und
Reiner
Bönning, open paths, BZSL Berlin
Modul 4: Förderrecht
Peter Anders, LVR Integrationsamt
Norbert Wosnitzka, LVR Integrationsamt
Johannes Gröper, Arbeitsagentur Bonn
Denken und Handeln im betrieblichen Kontext
Karin Pape, Metrion
Management Consulting GbR
Modul 5: Erhebung und Feststellung von Fähigkeiten
Miro GmbH, Siegen
Arbeitsplatzeinrichtung
Dipl.
Ing. Carsten Brausch, Integrationsamt
Modul 6: Denken und Handeln im betrieblichen Kontext II
Bewerbungstraining in Theorie und Praxis
Karin Pape, Metrion Management Consulting GbR
Stefan Schmitz, Personalchef Firma Kronenbrot
Modul 7: Elternarbeit an der Schnittstelle Schule - Beruf
Johannes Schumann, Institut für Lehrerfortbildung
Heide Besuch, Landesstiftung BW, Elterinitiative
Modul 8: Moderation des Übergangsprozesses
Eleonore Fröhlich
Reinhard
Lelgemann
5. Evaluation
Um Inhalte und Wirkung der Reihe überprüfen
zu können, stellte sich die Frage nach einer Auswertung der Module,
der Erwartungen der Teilnehmer und der Umsetzbarkeit im schulischen
Alltag. Die üblicherweise benutzten Beurteilungsbögen bieten hier
keine ausreichende Hilfestellung und Aussagekraft. Die Integrationsämter
haben daher entschieden, die Pilotreihe gemeinsam evaluieren zu lassen.
Es wurden insgesamt sechs Institute um Abgabe eines entsprechenden Angebotes
gebeten, von denen fünf auch ein Angebot einreichten.
Nach Auswertung der Angebote wurde einvernehmlich
die Entscheidung getroffen, das infas - Institut für angewandte
Sozialforschung, Bonn, mit der wissenschaftlichen Begleitung zu
beauftragen. Die Evaluation umfasst neben einer Eingangsbefragung der
Teilnehmenden fortlaufende Befragungen nach den einzelnen Modulen, eine
vorläufige Endauswertung nach der ersten Nachbefragung am Ende der
Reihe und ein Endbericht nach der zweiten Nachbefragung etwa neun Monate
nach Ende der Reihe.
6. Durchführung
Unter Berücksichtigung der Ferienzeit wurde entschieden, die erste Reihe komplett im Schuljahr 2007/2008 durchzuführen. Im Rheinland wurden Einladungen an 17 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen verschickt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt war, wurden für das Pilotprojekt zunächst nur die genannten Schulen angeschrieben. Verbunden war damit die Überlegung, herauszufinden, wie groß die Akzeptanz und der Bedarf bei einem überschaubaren Kreis von angeschriebenen Schulen ist.
Sofern die erwarteten und erhofften Ergebnisse
der Fortbildungsreihe bestätigt werden, soll beim Integrationsamt die
Entscheidung über eine Fortführung der Reihe getroffen werden. Weitere
Ausschreibungen sollen dann auch an alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung und dem Förderschwerpunkt Hören verschickt werden.
Von den angeschriebenen Schulen meldeten
sich jedoch 22 Lehrerinnen und Lehrer an, von denen 21 eine Teilnahmezusage
erhielten. Aufgrund von (nach der Anmeldung eingetretenen) Langzeiterkrankungen
von zwei Teilnehmer, wird die Reihe seit Beginn mit 19 Teilnehmenden
durchgeführt.
Am 20./21.04.2007 wird das siebte Modul
der Reihe absolviert werden, das letzte Modul dann am 01./02.06.2007.
Jeweils das erste und das letzte Modul wurden/werden als gemeinsame
Veranstaltung mit der Gruppe in Westfalen durchgeführt. Die Referenten
sind, bis auf die von den Landschaftsverbänden selbst gestellten, identisch,
so dass zum einen die o. a. Modulreihenfolge nicht der tatsächlichen
Reihenfolge entspricht, zum anderen dadurch aber eine größere Evaluationsbasis
erschlossen wird.
7. Abrechnung über AI IV
Wie bereits unter 1. ausgeführt muss
es Ziel sein, die vorhandenen Mittel möglichst nachhaltig, mit dem
größten möglichen Nutzen einzusetzen. Durch diese Lehrerfortbildungsreihe
soll den teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrern neues, zusätzliches
Wissen und praktische Handlungsempfehlungen vermittelt werden, um die
Schülerinnen und Schüler möglichst optimal auf eine Tätigkeit am
ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Unter Berücksichtigung eines Teilnehmerbeitrages
von 250,00 Euro p. P., belaufen sich die geplanten Gesamtkosten der
Fortbildungsreihe auf rund 54.000,00 Euro. Hiervon entfallen etwa 26.000,00
Euro auf die anteiligen Kosten der Evaluation und 28.000,00 Euro auf
die Hotel- und Honorarkosten. Ohne die Evaluationskosten entspricht
dies 184,00 Euro je Teilnehmenden und Modul, die Kosten liegen damit
eindeutig im unteren Bereich der Kosten vergleichbarer Seminare.
§ 11 der Richtlinien zu AI IV sieht vor, dass besondere Maßnahmen und Projekte, die den Zielen und Grundsätzen des Programms entsprechen, durch Zuschüsse gefördert werden können. Exemplarisch genannt werden Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppen schwerbehinderter Menschen.
Auch wenn hier keine Qualifizierung einer
solchen Gruppe im engeren Sinne der Vorschrift vorliegt, so kann doch
von einer Qualifizierung im weiteren Sinne - „train the trainer“
- gesprochen werden. Auch wird kein zusätzlicher Personalbedarf geschaffen,
sondern die vorhandenen Lehrerinnen und Lehrer in besonderer Weise sensibilisiert.
Insoweit erscheint die Fortbildungsreihe besonders geeignet, dem Anliegen
der Aktion Integration IV und einer wirtschaftlichen Verwendung der
Ausgleichsabgabemittel zu entsprechen.
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e