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Begründung der Vorlage-Nr. 12/2226        

1. 

Die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule oder eine integrative Schule besucht haben oder noch besuchen, ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Integrationsamtes und ein Hauptanliegen der „Aktion Integration IV“ (AI IV). 

Die in sehr vielen Fällen bestehende eingeschränkte Ausbildungsfähigkeit der Betroffenen, die weiterhin bestehende hohe Zahl arbeitsloser Menschen, die immer noch bestehenden Vorbehalte eines Teils der Arbeitgeber gegenüber dem Personenkreis und die schlechte Eignung hergebrachter Vermittlungsmethoden für die Ausbildung behinderter Jugendlicher sind u. a. Gründe dafür, dass die meisten behinderten Schülerinnen und Schüler nach der Schulzeit derzeit nur in den WfbM Aufnahme finden. Selbstverständlich ist es nicht realistisch und daher auch nicht beabsichtigt, für alle einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Nach Einschätzung des Integrationsamtes wird aber heute einer großer Teil derer, die im ersten Arbeitsmarkt eine Chance hätten, an die WfbM verwiesen.  

Ziel der Bemühungen des Integrationsamtes ist es daher, zumindest diesem Personenkreis die Hilfen zukommen zu lassen, die möglich sind, um einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. 

Im Rahmen der Umsetzung von AI IV sind verschiedene Maßnahmen eingeleitet und ausprobiert worden - bzw. werden noch ausprobiert -, die diesem Ziel dienen.  Diese Hilfen setzen jeweils unmittelbar bei betroffenen schwerbehinderten Menschen (sbM) an und versuchen, die individuellen Vermittlungschancen zu erhöhen oder auszubauen. Das Integrationsamt beurteilt die Erfolgsausichten der bislang finanzierten Maßnahmen positiv. Da jedoch jede Maßnahme mit der Finanzierung von Personal verbunden war, sind die Kosten pro Fall vergleichbar hoch. 

Daher war zu überlegen, wie die zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden können, dass ihre Wirkung nachhaltig zum tragen kommt und gleichzeitig eine größere Zahl von Betroffenen davon partizipieren können. 
 

2. 

Eine solche Möglichkeit wird darin gesehen, die Schülerinnen und Schüler viel stärker und intensiver bereits in der Schule auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Hierzu ist es erforderlich, den Lehrerinnen und Lehrern ergänzende Hilfen und Materialien an die Hand zu, um so den Prozess des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt in der Schule vorzubereiten, zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. 

Erst mit dem Übergang der Jungen und Mädchen in die Abschlussstufen der Schulen kommt für die Beteiligten der Anstoß, darüber nachdenken zu müssen, dass die Schulzeit bald zu Ende geht. Häufig sehen die Eltern in der WfbM die einzige Chance, für ihre Tochter / ihren Sohn zur Teilhabe am Arbeitsleben. 

Auch bei der Lehrerausbildung findet der Prozess der beruflichen Vorbereitung in den Curricula nach Auffassung des Integrationsamtes bislang wenig Beachtung. 
 
 
 

3. 

Deshalb wurde in einer Arbeitsgemeinschaft von Lehrerinnen und Lehrern an westfälischen Förderschulen ein Curriculum zur Fortbildung von Lehrern in Abgangsklassen/-stufen entwickelt. Da sowohl im Rheinland als auch in Westfalen die Notwendigkeit gesehen wird, sich im Bereich „Übergang Schule-Beruf“ zu engagieren, entstand die Idee einer gemeinsam umzusetzenden Lehrerfortbildungsreihe, zumal AI IV sich als gemeinsames Programm als Finanzierungsplattform anbot.  

Im Januar 2006 fiel die Entscheidung der beiden Landschaftsverbände, das Projekt gemeinsam, in einer Art Pilotprojekt, anzugehen. Entschieden wurde : 

 

4. 

Nach Abklärung der Rahmenbedingungen wurde das Curriculum weiter ausgearbeitet und Referenten für die insgesamt acht Module gewonnen.  

Das Curriculum stellt sich nunmehr folgendermaßen dar : 
 

Modul 1: Schule trifft Arbeitswelt

                                          Sonderpädagogik, Heidelberg  

 
 
 

Modul 2: Zukunftswerkstatt

 
 
 

Modul 3: Behinderungsverarbeitung      

                                                                   Sonderpädagogik, Uni Würzburg           und

 
 

Modul 4: Förderrecht    

                                     Norbert Wosnitzka, LVR Integrationsamt

                                     Johannes Gröper, Arbeitsagentur Bonn 

 
 

            Denken und Handeln im betrieblichen Kontext

                                    Karin Pape, Metrion

 
 

Modul 5: Erhebung und Feststellung von Fähigkeiten

                                       Miro GmbH, Siegen   

 

            Arbeitsplatzeinrichtung

 
 
 

Modul 6: Denken und Handeln im betrieblichen Kontext II

            Bewerbungstraining in Theorie und Praxis

                                    Stefan Schmitz, Personalchef Firma Kronenbrot 

 
 
 

Modul 7: Elternarbeit an der Schnittstelle Schule - Beruf

                                    Heide Besuch, Landesstiftung BW, Elterinitiative 

 
 
 
 

Modul 8: Moderation des Übergangsprozesses

                                          Eleonore Fröhlich

 
 
 

5. Evaluation 

Um Inhalte und Wirkung der Reihe überprüfen zu können, stellte sich die Frage nach einer Auswertung der Module, der Erwartungen der Teilnehmer und der Umsetzbarkeit im schulischen Alltag. Die üblicherweise benutzten Beurteilungsbögen bieten hier keine ausreichende Hilfestellung und Aussagekraft. Die Integrationsämter haben daher entschieden, die Pilotreihe gemeinsam evaluieren zu lassen. Es wurden insgesamt sechs Institute um Abgabe eines entsprechenden Angebotes gebeten, von denen fünf auch ein Angebot einreichten. 

Nach Auswertung der Angebote wurde einvernehmlich die Entscheidung getroffen, das infas - Institut für angewandte Sozialforschung, Bonn, mit der wissenschaftlichen Begleitung zu beauftragen. Die Evaluation umfasst neben einer Eingangsbefragung der Teilnehmenden fortlaufende Befragungen nach den einzelnen Modulen, eine vorläufige Endauswertung nach der ersten Nachbefragung am Ende der Reihe und ein Endbericht nach der zweiten Nachbefragung etwa neun Monate nach Ende der Reihe.  
 

6. Durchführung 

Unter Berücksichtigung der Ferienzeit wurde entschieden, die erste Reihe komplett im Schuljahr 2007/2008 durchzuführen. Im Rheinland wurden Einladungen an 17 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen  verschickt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt war, wurden für das Pilotprojekt zunächst nur die genannten Schulen angeschrieben. Verbunden war damit die Überlegung, herauszufinden, wie groß die Akzeptanz und der Bedarf bei einem überschaubaren Kreis von angeschriebenen Schulen ist. 

Sofern die erwarteten und erhofften Ergebnisse der Fortbildungsreihe bestätigt werden, soll beim Integrationsamt die Entscheidung über eine Fortführung der Reihe getroffen werden. Weitere Ausschreibungen sollen dann auch an alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und dem Förderschwerpunkt Hören verschickt werden.  

Von den angeschriebenen Schulen meldeten sich jedoch 22 Lehrerinnen und Lehrer an, von denen 21 eine Teilnahmezusage erhielten. Aufgrund von (nach der Anmeldung eingetretenen) Langzeiterkrankungen von zwei Teilnehmer, wird die Reihe seit Beginn mit 19 Teilnehmenden durchgeführt. 

Am 20./21.04.2007 wird das siebte Modul der Reihe absolviert werden, das letzte Modul dann am 01./02.06.2007. Jeweils das erste und das letzte Modul wurden/werden als gemeinsame Veranstaltung mit der Gruppe in Westfalen durchgeführt. Die Referenten sind, bis auf die von den Landschaftsverbänden selbst gestellten, identisch, so dass zum einen die o. a. Modulreihenfolge nicht der tatsächlichen Reihenfolge entspricht, zum anderen dadurch aber eine größere Evaluationsbasis erschlossen wird. 
 

7. Abrechnung über AI IV 

Wie bereits unter 1. ausgeführt muss es Ziel sein, die vorhandenen Mittel möglichst nachhaltig, mit dem größten möglichen Nutzen einzusetzen. Durch diese Lehrerfortbildungsreihe soll den teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrern neues, zusätzliches Wissen und praktische Handlungsempfehlungen vermittelt werden, um die Schülerinnen und Schüler möglichst optimal auf eine Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.  

Unter Berücksichtigung eines Teilnehmerbeitrages von 250,00 Euro p. P., belaufen sich die geplanten Gesamtkosten der Fortbildungsreihe auf rund 54.000,00 Euro. Hiervon entfallen etwa 26.000,00 Euro auf die anteiligen Kosten der Evaluation und 28.000,00 Euro auf die Hotel- und Honorarkosten. Ohne die Evaluationskosten entspricht dies 184,00 Euro je Teilnehmenden und Modul, die Kosten liegen damit eindeutig im unteren Bereich der Kosten vergleichbarer Seminare. 

§ 11 der Richtlinien zu AI IV sieht vor, dass besondere Maßnahmen und Projekte, die den Zielen und Grundsätzen des Programms entsprechen, durch Zuschüsse gefördert werden können. Exemplarisch genannt werden Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppen schwerbehinderter Menschen.

Auch wenn hier keine Qualifizierung einer solchen Gruppe im engeren Sinne der Vorschrift vorliegt, so kann doch von einer Qualifizierung im weiteren Sinne - „train the trainer“ - gesprochen werden. Auch wird kein zusätzlicher Personalbedarf geschaffen, sondern die vorhandenen Lehrerinnen und Lehrer in besonderer Weise sensibilisiert. Insoweit erscheint die Fortbildungsreihe besonders geeignet, dem Anliegen der Aktion Integration IV und einer wirtschaftlichen Verwendung der Ausgleichsabgabemittel zu entsprechen. 
 
 

In Vertretung 
 
 

H o f f m a n n  -  B a d a c h e